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Tarife

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Unsere Dienstleistungen lassen sich in kassenpflichtige und nicht-kassenpflichtige Angebote unterteilen. Kassenpflichtig sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG), die ärztlich verordnete Pflege und die dafür nötige Bedarfsabklärung.

Nicht-kassenpflichtige Leistungen


Nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt sind unter anderem die hauswirtschaftlichen Leistungen und jene Pflegeleistungen, die nicht in der KLV aufgelistet sind; Nicht kassenpflichtige Leistungen bezahlen die Klientinnen und Klienten grundsätzlich selber. Gewisse Bereiche können durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden; Wir empfehlen daher, vorgängig Ihre Krankenversicherung zu kontaktieren.


Ungedeckte Spitex-Leistungen können unter Umständen über Ergänzungsleistungen zurückerstattet werden. Menschen im AHV-Alter haben zudem unter gewissen Bedingungen Anspruch auf eine Hilflosen Entschädigung. Informationen sind bei den zuständigen AHV/IV-Stellen bzw. den Sozialberatungen der Gemeinden erhältlich.


Unfallversicherungen decken in der Regel die vollen Pflegekosten, die Patientenbeteiligung entfällt.

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Kassenpflichtige Leistungen:

 

1. Abklärung und Beratung
CHF 79.80 / Std.


Diese Kategorie beinhaltet:

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  • Anleitung über die Handhabung von Hilfsmittel ( z.B: Inhalationsgerät, PEG-Sonde Pumpe)

  • Anleitung zur Selbsthilfe z.B. Inijektion von Insulin, Blutzuckermessung etc. 

  • Allgemeine Gesundheitsberatung

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2. Untersuchung und Behandlung:
CHF 65.40 / Std.

  • Verabreichung von Medikamenten

  • Wundbehandlung

  • Blutentnahmen

  • Inijektionen

  • Infusionen

  • Blutzuckermessung im Blut und im Urin

  • Vitalzeichen Kontrolle ( Blutdruck, Puls, Gewicht etc.)

 

3. Grundpflege:
CHF 54.60 / Std.

  • Körperpflege ( Duschen / Baden )

  • Hilfe beim An- und Auskleiden

  • Hilfe beim Essen

  • Mobilisation

  • Beine einbinden

  • Strümpfe An- und Ausziehen

  • Decubitusprophylaxe

 

Es wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.

 

Finanzierung:

 

Die Finanzierung der verordneten pflegerischen Leistungen werden von den Krankenkassen zu 90% übernommen, der Selbstbehalt beträgt 10%. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse.

 

Hauswirtschaft:


Hauswirtschaftliche Leistungen werden von den Krankenkassen nur übernommen, wenn eine Zusatzversicherung für Haushaltshilfe besteht. Eine Unterstützung über Ergänzungsleistungen der AHV/IV ist auf Antrag möglich. Die Rechnung wird direkt dem Klienten zugestellt.

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