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Tarife
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Unsere Dienstleistungen lassen sich in kassenpflichtige und nicht-kassenpflichtige Angebote unterteilen. Kassenpflichtig sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG), die ärztlich verordnete Pflege und die dafür nötige Bedarfsabklärung.
Nicht-kassenpflichtige Leistungen
Nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt sind unter anderem die hauswirtschaftlichen Leistungen und jene Pflegeleistungen, die nicht in der KLV aufgelistet sind; Nicht kassenpflichtige Leistungen bezahlen die Klientinnen und Klienten grundsätzlich selber. Gewisse Bereiche können durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden; Wir empfehlen daher, vorgängig Ihre Krankenversicherung zu kontaktieren.
Ungedeckte Spitex-Leistungen können unter Umständen über Ergänzungsleistungen zurückerstattet werden. Menschen im AHV-Alter haben zudem unter gewissen Bedingungen Anspruch auf eine Hilflosen Entschädigung. Informationen sind bei den zuständigen AHV/IV-Stellen bzw. den Sozialberatungen der Gemeinden erhältlich.
Unfallversicherungen decken in der Regel die vollen Pflegekosten, die Patientenbeteiligung entfällt.
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Kassenpflichtige Leistungen:
1. Abklärung und Beratung
CHF 79.80 / Std.
Diese Kategorie beinhaltet:
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Anleitung über die Handhabung von Hilfsmittel ( z.B: Inhalationsgerät, PEG-Sonde Pumpe)
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Anleitung zur Selbsthilfe z.B. Inijektion von Insulin, Blutzuckermessung etc.
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Allgemeine Gesundheitsberatung
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2. Untersuchung und Behandlung:
CHF 65.40 / Std.
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Verabreichung von Medikamenten
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Wundbehandlung
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Blutentnahmen
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Inijektionen
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Infusionen
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Blutzuckermessung im Blut und im Urin
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Vitalzeichen Kontrolle ( Blutdruck, Puls, Gewicht etc.)
3. Grundpflege:
CHF 54.60 / Std.
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Körperpflege ( Duschen / Baden )
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Hilfe beim An- und Auskleiden
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Hilfe beim Essen
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Mobilisation
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Beine einbinden
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Strümpfe An- und Ausziehen
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Decubitusprophylaxe
Es wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.
Finanzierung:
Die Finanzierung der verordneten pflegerischen Leistungen werden von den Krankenkassen zu 90% übernommen, der Selbstbehalt beträgt 10%. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Hauswirtschaft:
Hauswirtschaftliche Leistungen werden von den Krankenkassen nur übernommen, wenn eine Zusatzversicherung für Haushaltshilfe besteht. Eine Unterstützung über Ergänzungsleistungen der AHV/IV ist auf Antrag möglich. Die Rechnung wird direkt dem Klienten zugestellt.
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